Allgemeine Geschäftsbedingungen
DI Stefan Leitner
Lauzilgasse 15,
8020 Graz, Österreich
UID: ATU65832218
E-Mail: mail@stefanleitner.com
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die DI Stefan Leitner (im Folgenden “Auftragnehmer”) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden “Auftraggeber”) erbringt. Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Fotografie, Film- und Videoproduktion sowie damit verbundene Beratungs- und Konzeptionsleistungen.
1.2. Nur für Unternehmer
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3. Andere Geschäftsbedingungen
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.4. Künftige Aufträge
Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer neuerlichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung von mehr als 15 % ab, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
3. Leistungsumfang
3.1. Umfang
Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2. Gestaltungsfreiheit
Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung des Auftrags hinsichtlich der künstlerischen und technischen Gestaltung frei, sofern keine ausdrücklichen Vorgaben des Auftraggebers vereinbart wurden. Ein bestimmter künstlerischer oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet; geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung.
3.3. Bildauswahl und Lieferung
Die Auswahl der dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegten Aufnahmen obliegt dem Auftragnehmer. Geliefert werden ausschließlich bearbeitete Bilddaten in dem im Angebot definierten Umfang und Format.
3.4. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Subunternehmer (z. B. Assistenten, Visagisten, Drohnenpiloten) beizuziehen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Unterlagen und Zugänge
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Produktion erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produkte und Zugänge rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
4.2. Genehmigungen
Der Auftraggeber sorgt für die Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. Location-Freigaben, Drehgenehmigungen), sofern nicht ausdrücklich der Auftragnehmer damit beauftragt wurde.
4.3. Abgebildete Personen
Werden vom Auftraggeber Personen (z. B. Mitarbeiter, Models) beigestellt, ist der Auftraggeber für das Vorliegen der erforderlichen Einwilligungen zur Aufnahme und Verwendung verantwortlich und hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.
4.4. Verzögerungen
Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
5. Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
5.1. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Nebenkosten
Nebenkosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Dazu zählen insbesondere:
Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen
Mieten für Locations und Equipment
Honorare beigezogener Dritter wie Models, Visagisten oder Assistenten
Requisiten
5.3. Anzahlung
Bei Produktionen mit einem Auftragswert über EUR 15.000 ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung zu verlangen.
5.4. Fälligkeit
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) als vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnspesen und einen Pauschalbetrag von EUR 40 gemäß § 458 UGB als Entschädigung für Betreibungskosten zu verrechnen.
5.6. Nutzungsrechte erst nach Bezahlung
Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten. Bis dahin ist jede Nutzung des Bild- und Filmmaterials unzulässig.
5.7. Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Forderungen zulässig.
6. Termine, Stornierung und Verschiebung
6.1. Termine
Vereinbarte Produktionstermine sind für beide Seiten verbindlich.
6.2. Stornogebühren
Bei Stornierung oder Verschiebung eines Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren, jeweils bezogen auf das vereinbarte Honorar (exklusive ersparter Nebenkosten):
bis 14 Tage vor Produktionstermin: kostenfrei
13 bis 7 Tage vor Produktionstermin: 25 %
6 bis 3 Tage vor Produktionstermin: 50 %
weniger als 72 Stunden vor Produktionstermin: 100 %
Bereits angefallene, nicht stornierbare Nebenkosten (z. B. Reisekosten, gebuchte Dienstleister) sind in jedem Fall in voller Höhe zu ersetzen.
6.3. Schlechtwetter
Ist die Durchführung einer Außenproduktion aufgrund von Witterungsbedingungen nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers nicht sinnvoll möglich, wird einvernehmlich ein Ersatztermin festgelegt. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an; bereits angefallene, nicht stornierbare Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Ein zweiter wetterbedingter Verschiebetermin wird mit 50 % des Tageshonorars verrechnet.
6.4. Verhinderung des Auftragnehmers
Ist der Auftragnehmer aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) an der Durchführung verhindert, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.
7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
7.1. Urheberrecht
Sämtliche Aufnahmen unterliegen dem Schutz des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
7.2. Nutzungsumfang laut Angebot
Der Auftraggeber erwirbt Werknutzungsbewilligungen (nicht-exklusive Nutzungsrechte) in dem im Angebot definierten Umfang hinsichtlich Nutzungsdauer, Nutzungsgebiet und Nutzungsart bzw. Medien.
7.3. Wenn nichts vereinbart ist
Ist im Angebot kein Nutzungsumfang definiert, gilt als vereinbart:
nicht-exklusives Nutzungsrecht
Dauer: zwei Jahre ab Lieferung
Gebiet: Österreich
Medien: eigene digitale Kanäle des Auftraggebers (Website, Social Media, Newsletter)
7.4. Erweiterte Nutzung
Jede über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung (insbesondere zeitliche oder räumliche Erweiterung, zusätzliche Medien, Weitergabe an Dritte, Sublizenzierung, Nutzung für Out-of-Home- oder Printkampagnen) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist gesondert zu vergüten.
7.5. Weitergabe und Weiterverkauf
Die Weitergabe der Bild- oder Filmdaten an Dritte, die nicht der vereinbarten Nutzung dienen, sowie der Weiterverkauf sind unzulässig.
7.6. Ungenehmigte Nutzung
Bei ungenehmigter Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fünffache des angemessenen Nutzungshonorars für die betreffende Nutzung zu verrechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nach dem UrhG bleibt vorbehalten.
7.7. Ausschließliche Rechte
Wird ausdrücklich ein ausschließliches Werknutzungsrecht vereinbart, gilt es räumlich, sachlich und zeitlich unbeschränkt für die im Rahmen des Auftrags erstellten und final übergebenen Aufnahmen. Der Auftragnehmer behält sich auch in diesem Fall eine subsidiäre Werknutzungsbewilligung zur Eigenwerbung und Referenznutzung vor (Punkt 9). Bearbeitungsrechte, die Herausgabe offener Daten und Rohdaten (Full Buy-out) sowie Nutzungen durch KI-Systeme (Punkt 11) sind nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart werden.
8. Namensnennung
8.1. Anspruch
Der Auftragnehmer hat gemäß § 20 bzw. § 74 Abs. 3 UrhG Anspruch auf Namensnennung bzw. Herstellerbezeichnung (“Foto: Stefan Leitner” bzw. “stefanleitner.com”).
8.2. Wann sie Pflicht ist
Bei redaktioneller Nutzung sowie bei Nutzung auf Website und Social Media des Auftraggebers ist die Namensnennung verpflichtend. Bei klassischer Werbenutzung (Anzeigen, Plakate, Kataloge) kann auf die Namensnennung einvernehmlich verzichtet werden, sofern dies vereinbart wurde.
8.3. Fehlende Namensnennung
Bei unterlassener Namensnennung trotz Verpflichtung ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Zuschlag von 100 % des jeweiligen Nutzungshonorars zu verrechnen.
9. Eigenwerbung
9.1. Nutzung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere:
im Portfolio (Website)
auf Social-Media-Kanälen
in Ausstellungen
für die Einreichung bei Wettbewerben und Awards
9.2. Widerspruch
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund (z. B. Geheimhaltung vor Kampagnenstart, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen) widersprechen. Ein genereller Ausschluss der Eigenwerbung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann mit einem Honorarzuschlag verbunden werden.
10. Bearbeitung des Bildmaterials
10.1. Gelieferte Fassung
Das gelieferte Bild- und Filmmaterial darf vom Auftraggeber nur in der gelieferten Fassung genutzt werden. Zulässig sind formatbedingte Anpassungen (Beschnitt, Skalierung), sofern dadurch der Charakter der Aufnahme nicht verändert wird.
10.2. Weitere Bearbeitung
Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Verfremdung, Montage oder Umgestaltung, insbesondere durch Bildcomposing, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Für den Einsatz von KI gilt Punkt 11.
11. Nutzung durch Künstliche Intelligenz (KI)
11.1. Grundsatz
Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber Leistungen des Auftragnehmers weder in KI-Systeme hochladen oder eingeben noch durch solche Systeme verarbeiten lassen. Das gilt insbesondere für Fotografien, Filme, Konzepte, Entwürfe, Texte und Präsentationen, auch für Teile und Zwischenstände sowie für Kopien, Screenshots und Ausschnitte.
11.2. Verbotene Nutzungen
Untersagt ist insbesondere:
die Verwendung als Eingabe- oder Referenzmaterial
die KI-gestützte Analyse, Bewertung, Bearbeitung, Veränderung, Nachahmung oder Weiterentwicklung sowie die Erzeugung abgeleiteter Inhalte
das Training, Fine-Tuning, Testen oder Weiterentwickeln von KI-Modellen
11.3. Jedes KI-System
Das Verbot gilt unabhängig davon, ob das KI-System öffentlich, extern, unternehmensintern oder lokal betrieben wird, ob die Nutzung einmalig oder wiederholt erfolgt und ob die Daten gespeichert, zum Training verwendet oder danach gelöscht werden.
11.4. Auch nach Bezahlung
Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen diese Nutzungen nicht, auch nicht nach vollständiger Bezahlung. Der Auftraggeber darf sie auch Dritten weder gestatten noch ermöglichen. Er weist seine Mitarbeiter und Dienstleister auf diese Beschränkung hin und verpflichtet sie zu ihrer Einhaltung.
11.5. Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
12. Rohdaten und Archivierung
12.1. Keine Rohdaten
Gegenstand der Lieferung sind ausschließlich die bearbeiteten Enddaten. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Filmmaterial) besteht nicht. Eine Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
12.2. Archivierung
Der Auftragnehmer archiviert die gelieferten Enddaten für die Dauer von zwei Jahren ab Lieferung. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht. Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich.
13. Abnahme und Gewährleistung
13.1. Prüfung und Mängelrüge
Der Auftraggeber hat das gelieferte Material unverzüglich zu prüfen. Mängel sind binnen 14 Tagen ab Lieferung schriftlich und konkret zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 UGB sinngemäß).
13.2. Verbesserung
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Verbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Erst nach Fehlschlagen der Verbesserung stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
13.3. Kein Mangel
Abweichungen, die auf subjektiven künstlerischen Erwartungen beruhen, sowie geringfügige Abweichungen in Farbe und Tonwert (etwa aufgrund unterschiedlicher Wiedergabegeräte oder Druckverfahren) stellen keinen Mangel dar.
14. Haftung
14.1. Haftungsgrund
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.
14.2. Folgeschäden
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14.3. Haftungshöhe
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
14.4. Verjährung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
14.5. Zulässigkeit der Nutzung
Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber beabsichtigten Nutzung (insbesondere wettbewerbs-, marken- und persönlichkeitsrechtlich) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
15. Höhere Gewalt
15.1. Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks) entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
16. Datenschutz
16.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß DSGVO. Details sind der Datenschutzerklärung auf stefanleitner.com/datenschutz zu entnehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
17.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
17.3. Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.4. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.